Der qualifizierter Mietspiegel ist der Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Stadt oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist (§ 558 d BGB).

Der qualifizierter Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete wieder.
Der Mietspiegel ist die Grundlage für Mieterhöhungen bei Bestandsmieten. Bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen darf nach Einführunge der Mietpreisbremse die Kaltmiete maximal 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen.
Die ortsübliche Kaltmiete für Hamburg liegt laut geltendem Mietspiegel aus dem Jahr 2013 zwischen
4,16 EUR bis 16,72 EUR
pro Quadratmeter je nach Lage, Baujahr und Ausstattung der Wohnung.
Weitere Informationen und detailierte Ergebnisse finden Sie im Internet unter
www.hamburg.de/mietenspiegel/
